Wichtiger Hinweis
Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind gem. Bayer. Staatsregierung ausgeschlossen:
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten,
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (Atemwegserkrankungen) jeder Schwere